Angebot & Prozesse / Rahmenbedingungen / Anerkennung Kostenpflicht |
Die Abklärung, Betreuung und Behandlung der meisten akuten und chronischen Krankheiten, Unfällen sowie spezielle präventive Massnahmen sind als Pflichtleistung in der Krankenpflege-, IV- oder Unfall-Leistungsverordnungen anerkannt. Diese Anerkennung erfolgte aufgrund umfangreicher Konzepte, Anforderungskriterien und Qualitätsgarantien. Sie bedeutet dass die entsprechenden Abklärungen und Massnahmen durch anerkannte Institutionen und Ärzte zweckmässig, wirksam und wirtschaftlich durchgeführt werden.